Wurfstern

Beschreibung Als Wurfstern beziehungsweise Shuriken bezeichnet man eine handtellergroße Metallscheibe mit sternförmigen Klingen.  Wurfsterne können mit verhältnismäßig geringem Aufwand in Jackentaschen oder der Hand versteckt werden. Aufgrund dessen nimmt man eine erhöhte Gefährlichkeit des Gegenstandes an.  Gesetzliches Verbot Der Gesetzgeber reagierte Anfang der Jahrtausendwende darauf. Seit dem 1. April 2003 sind Wurfsterne verboten. Das Verbot […]

Kartuschenmunition

Unter Kartuschenmunition versteht man Munition, dessen Treibladung von einer Hülse aufgenommen wird. In Abgrenzung zur Patronenhülse sind Kartuschen nach § 1 Abs. 4 Anlage 1 1.3.1 Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) nicht Bestandteil des Laufes.

Reizstoffspray

Zu den Reizstoffsprays gehören solche Spraygeräte, die mit Reizstoffen gefüllt sind, die ihrer Zweckrichtung nach die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit eines anderen Menschen herabsetzen.  Reizstoffsprays die im Unterschied zu Tierabwehrsprays gegen menschliche Einwirkungen bestimmt sind, fallen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG unter waffenrechtliche Vorbehalte.  So dürfen nur solche Reizstoffsprays verkauft und erworben werden, […]

Spray

Wirkung Als Spray beziehungsweise Abwehrspray oder Reizstoffspray bezeichnet man Behälter, die mit Reizstoffen gefüllt sind und per Knopfdruck in die Umwelt freigesetzt werden können.  Reizstoffe rufen an Augen, Nase und Rachen körperliche Reaktionen hervor, welche die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit eines Menschen herabsetzen.  Rechtliches Unter das Waffengesetz fallen nur solche Reizstoffe, die ihrer Bestimmung nach gegen […]

Reizstoffe

Wirkungen Reizstoffe sind solche Stoffe, die bei Menschen und Tieren (schwere) körperliche Reaktionen hervorrufen, wenn sie damit in Berührung kommen. Bei Reizstoffen handelt es sich um chemische Substanzen, die meist auf die Atemwege oder Augen eines Anderen abzielen.  Gasförmige Reizstoffe, die Augenreizungen hervorrufen bezeichnet man als Tränengas. Solche, die Husten- und Niesreize verursachen oder das […]

Bei-Sich-Führen

Bei-Sich-Führen ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Führen von (Schuss-)Waffen relevant ist. Es meint, dass die Waffe dem Träger zur Verfügung steht. Also derart in seinem räumlichen Machtbereich gerät, dass er den Gegenstand ohne nennenswerten zeitlichen Aufwand wie gewollt benutzen kann. Für das Führen von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks […]