Bei-Sich-Führen ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Führen von (Schuss-)Waffen relevant ist. Es meint, dass die Waffe dem Träger zur Verfügung steht. Also derart in seinem räumlichen Machtbereich gerät, dass er den Gegenstand ohne nennenswerten zeitlichen Aufwand wie gewollt benutzen kann. Für das Führen von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks ist ein Waffenschein erforderlich. Der Waffenschein ist an mehrere Zulassungs- und Qualifikationsvoraussetzungen geknüpft. Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit
- Waffenrechtliche Zulässigkeit nach Paragraf 5 Abs. Waffengesetz (insbesondere „sauberes“ Führungszeugnis)
- geistige und körperliche Eignung
- Haftpflichtversicherung bis 1.000.000 EUR pauschal für Personen- oder Sachschäden
- Sachkundenachweis: Bestehen einer Prüfung (bei Jägern zum Beispiel die Jagdprüfung)
- waffenrechtliches Bedürfnis
Besonders heikel ist das waffenrechtliche Bedürfnis. Wer eine Waffe, die unter das Waffengesetz fällt bei sich führen möchte, muss beweisen, dass er einer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt ist. Dies sind beispielsweise Personenschützer oder Personen, die besonders hohe Vermögensgegenstände transportieren (Geld- und Werttransporte).