Wirkungen

Reizstoffe sind solche Stoffe, die bei Menschen und Tieren (schwere) körperliche Reaktionen hervorrufen, wenn sie damit in Berührung kommen. Bei Reizstoffen handelt es sich um chemische Substanzen, die meist auf die Atemwege oder Augen eines Anderen abzielen. 

Gasförmige Reizstoffe, die Augenreizungen hervorrufen bezeichnet man als Tränengas. Solche, die Husten- und Niesreize verursachen oder das zentrale Nervensystem beeinflussen als Rachen- und Nasenreizstoffe.

Reizstoffe im Waffengesetz (WaffG)

Reizstoffe können in sogenannten ballistischen Reizstoffwaffen verschossen werden oder als Sprühnebel. In § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 WaffG sind Reizstoffsprühgeräte als tragbare Gegenstände definiert, aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden und die eine Reichweite bis zu 2 m haben. 

Ob ein Reizstoff als Waffe gilt, hängt von der Zweckbestimmung des jeweiligen Reizstoffes ab. Zu unterscheiden sind solche, die bestimmungsgemäß die Angriffs- und Abwehrfunktionen eines Menschen herabsetzen und diejenigen, die lediglich Gefahren durch Tiere abwehren sollen. 

Sogenannte Tierabwehrsprays gelten nicht als Waffe oder waffenähnlicher Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes. Handel und Betrieb sind bislang unbeschränkt möglich. Für den Umgang mit Reizstoffsprühgeräten sind hingegen regulative Vorschriften zu beachten.

Siehe auch