Bewachungsgewerbe

Inhalte Gewerbsmäßige Bewachung meint das Schützen von Leben oder Eigentum Dritter vor rechtswidrigen Eingriffen. Gemäß § 34a GewO ist die Bewachung eine private Dienstleistung, durch die Sicherheit und Schutz erhöht werden soll. Dazu ist ein aktives Handeln erforderlich. Im Gegensatz dazu beschreibt „Überwachen“ lediglich das passive Beobachten. Die Bewachung steht im Vordergrund, um eine Gefahr […]

Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten

Allgemeines           Wer im Bereich der Sicherheit tätig werden möchte, muss Verantwortung für fremde Personen und Eigentum übernehmen. Durch § 34a Gewerbeordnung (GewO) soll sichergestellt werden, dass nur qualifizierte Personen diesem Auftrag nachgehen.   In den Bereichen Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifenwachdienst, Sicherheitskuriere, Geld- und Werttransport, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungs-Security oder Personenschutz […]

Unterrichtungsverfahren

Um nach § 34a GewO die notwendige Erlaubnis für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu bekommen, wird eine Unterrichtung über rechtlich relevanten Vorschriften oder eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung vorausgesetzt. Für in einem Unternehmen beschäftigte Sicherheitskräfte beträgt die Dauer des Unterrichtungsverfahren 40 Stunden. Das zu vermittelnde Wissen wird in der Regel in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten weitergegeben.  […]