Um nach § 34a GewO die notwendige Erlaubnis für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu bekommen, wird eine Unterrichtung über rechtlich relevanten Vorschriften oder eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung vorausgesetzt.

Für in einem Unternehmen beschäftigte Sicherheitskräfte beträgt die Dauer des Unterrichtungsverfahren 40 Stunden. Das zu vermittelnde Wissen wird in der Regel in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten weitergegeben.  Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften im September 2016, betrug die Dauer des Unterrichtugnsverfahren noch mindestens 80 Stunden.