Hemmschwellentheorie

Hauptaussage Die sogenannte Hemmschwellentheorie stammt aus dem Strafrecht und besagt, dass aus der Gefährlichkeit einer objektiven Handlung nicht unmittelbar ein subjektiver Tötungsvorsatz geschlossen werden kann (siehe BGHSt 7, 363 (369)). Problematik Die fahrlässige Tötung unterscheidet sich von der vorsätzlichen Tötung (insbesondere Mord und Totschlag) vor allem durch den Vorsatz. Der Vorsatz beschreibt die innere Einstellung […]