Verschlusssache
Begriff Als Verschlusssache (VS) bezeichnet man einen Gegenstand beziehungsweise Träger von Informationen, für welchen besondere Geheimhaltungspflichten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) gelten. In § 4 Abs. 1 SÜG wird der Begriff der Verschlusssache folgendermaßen definiert: „Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig […]
VDS-Anerkennung
Unter VDS-Anerkennung versteht man die Zertifizierung von Sicherheitsdienstleistungen und -produkten aus dem Einbruchs- und Brandschutz nach den VDS-Richtlinien. Dabei handelt sich um Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH. In Teilen ist es für Produkte verbindlich, die Anforderungen der VDS zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Gefahrenmeldeanlagen und Güter im Zusammenhang mit Verschlusssachen.