Verschlusssache

Begriff Als Verschlusssache (VS) bezeichnet man einen Gegenstand beziehungsweise Träger von Informationen, für welchen besondere Geheimhaltungspflichten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) gelten. In § 4 Abs. 1 SÜG wird der Begriff der Verschlusssache folgendermaßen definiert: „Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig […]