Urkundenfälschung
Begehungsvarianten Urkundenfälschung ist ein betrugsähnliches Delikt und kann in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 267 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft werden. Es gibt drei Begehungsvarianten, um das Delikt aus § 267 StGB zu begehen: Herstellen einer unechte […]