Gefahr im Verzug

Bei Gefahr im Verzug ist die Polizei dazu ermächtigt, auch gegen den Willen des Hausrechtinhabers Hausdurchsuchungen durchzuführen. Der Begriff bezeichnet die Sachlage, wenn unmittelbar Schäden eintreten oder Beweismittel verloren gehen können, sofern keine Gegenmaßnahmen der zuständigen Behörde unternommen werden.

Notwehr

I. Allgemeines Unter Notwehr versteht man gemäß § 32 StGB die Anwendung körperlicher Gewalt, um sich vor einem Angriff zu schützen. Physische Gewaltanwendung verwirklicht grundsätzlich zahlreiche Straftatbestände (z.B. Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte). Unter den Voraussetzungen des § 32 StGB sind Verteidigungsmaßnahmen jedoch gerechtfertigt, sodass mangels Unrechtes die sich verteidigende Sicherheitskraft vor strafrechtlichen Maßnahmen geschützt ist. Da […]

Hausdurchsuchung

Unter einer Hausdurchsuchung versteht man eine richterliche Anordnung, die die Polizei dazu berechtigt sich Zutritt zu einem Privatgrundstück zu verschaffen, um nach Hinweisen auf eine kriminelle Tat zu suchen. Eine Hausdurchsuchung darf gemäß § 105 StPO von Richtern angeordnet werden und wenn unmittelbar „Gefahr im Verzug“ ist, auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei. Art. 13 […]