Tarifautonomie
Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, selbstständig Tarifverträge abzuschließen und Regelungen zu Arbeitsbedingungen und Löhnen festzulegen. Die Parteien eines Tarifvertrages sind d die Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen auf der einen Seite und einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite. Die Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und streben bessere Arbeitsbedingungen, […]