Angreifender Notstand

Allgemeines § 904 BGB berechtigt eine bedrohte Sicherheitskraft dazu, eine gegenwärtige Gefahr mithilfe von fremden Sachen einesDritten abzuwehren. Der Eigentümer muss dies dulden. Alternativ spricht man auch von einem Aggressiv-Notstand. Beispiel: A wird von einem Hund angegriffen. Um sich zu wehren, reist er aus dem Nachbargrundstück des B eine Zaunlatte aus, um sich damit zu […]