Befreiung von der Sachkundeprüfung 

Hintergrund Die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums wird durch § 34a GewO reguliert. Demnach erfordern Wach- und Sicherheitstätigkeiten unter anderem den Nachweis einer Unterrichtung. In Ausnahmefällen muss auch eine Sachkundeprüfung absolviert werden. Durch die Vorschrift wird die nach § 1 GewO gewährleistete Gewerbefreiheit eingeschränkt. Durch das rechtliche Erfordernis der Zuverlässigkeit soll sichergestellt werden, dass […]