Interventionsdienst

Zuständigkeit Unter Interventionsdienst versteht man in der Sicherheitsbranche Mitarbeiter, welche dafür zuständig sind, eine Gefahrensituation (Ist-Zustand) möglichst zügig und effizient wieder in eine kontrollierte, gefahrenfreie Situation (Soll-Zustand) zu überführen. Die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums im Sinne von § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung lässt sich in zwei Wirkungsfelder unterscheiden: Gefahrenprävention, d.h. vorbeugende Maßnahmen zur […]