Grundsatz
Eine Zutrittskontrolle gewährleistet, dass Personen nur für bestimmte Bereiche, Gebiete oder Räumlichkeiten eine Zutrittsberechtigung erhalten. Diese Berechtigung kann zusätzlich zeitlich beschränkt werden.
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Durchführungsmöglichkeiten
Im Fokus steht ein Identitätsnachweis der jeweiligen Person. Die Kontrolle kann von manuell oder mithilfe technischer Mittel durchgeführt werden. Besonders häufig erfolgt der Identitätsnachweis durch Vorzeigen eines Ausweises oder mittels Personalkarten, die durch entsprechende Technik geprüft werden und den Zugang freigeben können. Eine technisch präzisere, allerdings auch kostenintensivereAlternative ist die Überprüfung biometrischer Identifiaktionsmerkmale. Biometrische Merkmale sind individuelle Merkmale. Beispielsweise Papillarmuster auf den Fingerkuppen, Geishctsporportionen oder die Struktur der Handvenen und der Iris.  Entsprechende Sensoren sind in der Lage eine Person auf ihre biometrischen Merkmale zu überprüfen und mit Informationen aus der Datenbank abzugleichen. Eine dritte Möglichkeit zur Durchführung von Zutrittskontrollen besteht darin,  den Zutritt durch Kennwörter zu reglementieren.
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Besucherkontrolle
In besonderen Einrichtungen wie JVAs oder Nervenkliniken gibt es sogenannte Besucherkontrollen. Im Vorfeld muss häufig ein schriftlicher Antrag auf Besuch gestellt werden. Am Besuchsort werden die Anwesenden hinsichtlich ihrer Identität kontrolliert (meistens anhand eines gültigen Lichtbildausweises) und registriert. Die Angehörigen bekommen einen Besuchsschein ausgestellt und werden unter Aufsicht weitergeleitet. Es ist zu beachten, dass die Besuchsdauer, sowie der Termin von ortsverschiedenen Regelungen eingeschränkt sind.