Allgemeines

Unter Zusatzqualifikationen versteht man eine Form der Weiterbildung, wonach er Absolvent Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt, welche nicht Bestandteil einer regulären Berufsausbildung sind. Zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der privaten Sicherheitsbranche zählen insbesondere die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS). Mithilfe einer Zusatzqualifikation können Absolventen ihr berufliches Profil „schärfen“ und ihre Wettbewerbschancen erhöhen, indem sie sich auf einen spezifischen Berufszweig spezialisieren. 

Möglichkeiten

Das Angebot an Zusatzqualifikationen variiert stark. In Betracht kommen z.B. eine Waffensachkundeprüfung, Deeskalationstechniken, Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten bis hin zu Kursen über interkulturelle Kompetenz und dem Verhalten gegenüber sensibler Personengruppen. 

Um nach konkreten Möglichkeiten oder Inspiration zu suchen, existieren Datenbanken und digitale Wegweiser. So stellt etwa das Bundesinstitut für Berufsausbildung ein kostenfreies Portal zu Verfügung, wonach Ausbildungsberufe angezeigt werden, die neben der Ausbildung auch Zusatzqualifikationen beinhalten: https://www.bibb.de/dienst/abp/de/zusatzqualifikationen.php

Anspruch auf Förderung

Zusatzqualifikationen müssen jedoch nicht zwangsläufig simultan zur Ausbildung erlangt werden. Es besteht allgemein die Möglichkeit, diese auch während einer Berufstätigkeit oder Erwerbslosigkeit in Angriff zu nehmen. Interessenten können dazu unter Umständen auf staatliche Förderung zurückgreifen.  Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Gefährdete sowie Menschen ohne Berufsabschluss stehen zum Beispiel Finanzierungshilfen des Jobcenters beziehungsweise der Agentur für Arbeit offen. So können die Kosten für Weiterbildungskurse durch den sogenannten Bildungsgutschein gefördert werden. 

Die Förderung muss am zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Begünstigte eine schriftliche Zusage, wonach die Kosten für die angestrebte Zusatzqualifikation übernommen werden. Dies umfasst auch Fahrtkosten oder ggf. anfallende Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Wichtig ist, dass der Gutschein grundsätzlich innerhalb von drei Monaten einzulösen ist.