Als Zusatzgeräte bezeichnet man im engeren Sinne zusätzliche Komponenten einer Gefahrenmeldeanlage. Gefahrenmeldeanlagen ist ein Oberbegriff für Einzelanlagen.
Zu den Einzelanlagen zählen:
- EInbruchmeldeanlagen
- Brandmeldeanlagen
- Überfallmeldeanlagen
Zu den Zusatzgeräten gehören:
- Übertragungs- und Meldeeinrichtungen
-
-
- drahtgebundene Übertragungswege
- funkbasierte Übertragungswege
-
-
- Wähl- und Ansagegeräte
-
-
- Übertragung über IP-Netze
- Mobilnetze
- Festnetz
-
-