Zusatzdienstleistungen können von Wach- und Sicherheitsgesellschaften neben der Wachdienstleistung im engeren Sinne erbracht werden. Bewachung meint nach § 34a GewO die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums. Dies meint Verhütung von Gefahren und aktive Abwehr feindlicher Fremdeinwirkungen. 

Einige Unternehmen erweitern diese Tätigkeit zum Beispiel um Zusatzangebote. We

 private Stellplätze überwacht, kann sein Angebot etwa um den Betrieb von Ticketautomaten erweitern oder Reinigungsdienste anbieten. Ebenso kommt es häufig vor, dass die Betreiber einer Alarmempfangsstelle Wartungs- und Reparaturarbeiten von Sicherheitstechnik übernehmen.