Unter Zugriffsschutz versteht man einen Begriff aus der IT-Sicherheit. Damit soll der ungewollte Zugriff auf Ressourcen in einem Rechner verhindert werden. Mit Zugriff ist das Ausführen einer Operation gemeint. Zum Beispiel das Verändern einer Datei, Ausführen eines Programmes oder Bedienen einer Hardware-Komponente (u. a. das Drucken auf einem Drucker). Mit „unerwünscht“ sind sämtliche Unbefugte gemeint, welche für den jeweiligen Zugriff keine Berechtigung erteilt bekommen haben. Der Zugriffsschutz gewährleistet ausschließlich berechtigten Personen das Durchführen von Operationen. 
Der Zugriffsschutz beginnt bei der Wahl des Betriebssystems. So kann im Vorhinein festgelegt werden, dass bestimmte Dateien grundsätzlich nicht bearbeitet werden dürfen. Die Datensicherheit wird erhöht, indem bestimmte Passwörter zur Authentifizierung abgefragt werden. Zudem können Rechte einem Nutzers individuell zugewiesen werden. Zum Beispiel das Lesen (read, R), Schreiben (write, W) von Daten beziehungsweise das Ausfühhren (execute, X) von Operationen.