Zugangszone ist ein Begriff aus dem Feld der Zutritts- beziehungsweise Zugangskontrollen und bezeichnet den räumlich eingegrenzten Bereich, welcher nur anhand einer gültigen Berechtigung betreten werden darf.

Zutrittskontrollen werden an nicht-öffentlichen Orten durchgeführt. Dies sind Flächen, die nur von einem begrenzten Personenkreis betreten werden dürfen. Neben der Einschränkung in öffentliche- und nichtöffentliche Personenkreise kann der Zutritt auch auf zeitlicher Ebene eingeschränkt werden. So stehen beispielsweise Kaufhäuser nur während der Öffnungszeiten für Kunden offen.