Ein Zeuge ist Teil eines Gerichtsverfahrens und kann anhand seiner Aussagen und Erklärungen Einfluss auf einen Streitgegenstand nehmen und zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Der Zeugenbeweis ist sowohl im Strafrecht, Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht ein gängiges Beweismittel. Siehe für Strafverfahren den Artikel Zeuge (Strafrecht). Das Verfahren durch Zeugen im Zivilprozess wird durch die §§ 373ff. Zivilprozessordnung geregelt. Zivilprozesse sind Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen (zum Beispiel Menschen und Vereine, Gesellschaften, etc.). 

Allgemein wird der Zeuge als schwaches Beweismittel wahrgenommen. Im Vergleich zu einer amtlichen Urkunde verkörpert er keine objektiven Tatsachen, sondern gibt leidlich eine Erklärung über seine eigene Wahrnehmung ab. Die menschliche Wahrnehmung ist jedoch subjektiv. Der Mensch nimmt Sachverhalte gegebenfalls verzerrt wahr. Insbesondere können Jahre vergehen, bis ein Sachverhalt vor Gericht behandelt wird. Dies erhöht die Gefahr, dass sich der Zeuge nur noch unvollständig an das Geschehen erinnert oder sogar falsche Dinge für gegeben hält. 

Die Glaubhaftigkeit eines Zeugen wird erhöht, wenn ein zweiter unbeteiligter und vom ersten Zeugen unabhängiger Mensch eine ähnliche Erklärung abgibt, die sich im Wesentlichen mit den Aussagen des ersten Zeugen deckt. Außerdem besteht für einen Zeugen die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Dabei schwört der Zeuge auf die Richtigkeit seiner Erklärung. Verhält er sich bewusst wahrheitswidrig führt die Versicherung an Eides statt zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.