Allgemeines

Die Aussagen von Zeugen können der Wahrheitsfindung in Strafprozessen dienen und als Beweis verwendet werden. In Strafprozessen geht es um die Frage, ob der Beklagte wegen eines ihm zu Last gelegten Verhaltens verurteilt werden darf.

Aussagepflicht

Ein Zeuge ist grundsätzlich dazu verpflichtet, vor Gericht auszusagen, wenn er vorher als Zeuge geladne wurde. Vor der Aussage werden durch den Richter Formalia durchgeführt. Zunächst muss die Identität des Zeugen überprüft werden, anschließend ist er nach § 57 StPO zu belehren.

Die Ladung vor Gericht verpflichtet zur Aussage. Es sei denn, der Zeuge würde sich sich selbst oder einen nahen Angehörigen der Gefahr aussetzen, selbst Gegenstand der Strafverfolgung zu werden. Dann darf die Aussage verweigert werden, § 155 StPO.

Eidespflicht

Zeugen müssen stets die Wahrheit sagen. Kann man das vorsätzliche Verbreiten falscher Informationen nachweisen, so macht sich der Zeuge selbst strafbar.

Beistands- und Informationsrecht

Zeugen haben immer einen Anspruch auf anwaltlichen Beistand, § 68b StPO. Ebenso können sie die Herausgabe von bestimmten Informationen verlangen. Ein Zeuge darf wissen, welches Verhalten dem Beschuldigten konkret zur Last gelegt wird und was Gegenstand der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ist, § 69 StPO.