Wirtschaftskriminalität umfasst alle Straftaten, die einen wirtschaftlichen Bezug haben und sich gegen eine Person, ein Unternehmen oder den Staat richten.
Die wichtigsten Wirtschaftsdelikte lauten:
Betrug, Falschbilanzierung, Geldwäsche, Insiderhandel, Insolvenzdelikte, Wirtschaftsspionage, Korruption, Produktpiraterie, Steuerstraftaten, Subventionsbetrug, Unterschlagung und Untreue.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stellte im Jahr insgesamt 81.793 Fälle wirtschaftskriminellen Handelns fest. Dies ist ein Anteil von 1,4 % an allen begangen Straftaten. Die Schäden schlugen jedoch mit mit 3,751 Milliarden Euro zu Buche. Neben den erfassten Delikten muss auch noch ein Dunkelfeld berücksichtigt werden. Die Auswirkungen nicht registrierter Wirtschaftsdelikte betragen vermutlich um die 1 Milliarde Euro.

Die Auswirkungen dieser Straftaten können durch Präventionsarbeit und richtiges Handeln im Falle eines Deliktes reduziert werden. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen Schulungen, um das frühzeitige Erkennen krimineller Herangehensweisen zu trainieren. Bei Vorliegen einer Straftat sollte diese polizeilich angezeigt werde.