Als Werkschutzmeister bezeichnet man eine Person, die den höchsten beruflichen Bildungsabschluss in der Bewachungsbranche erlangt hat. Alternativ spricht man auch vom Meister für Schutz und Sicherheit.
Der Ausdruck „Werkschutzmeister“ war in den Prüfungsordnungen gültig, die bis zum 26. Mai 2003 Bestand hatten. In einer novellierten Fassung wurde diese in der seit dem 18. März 2004 gültigen Prüfungsordnung in „Meister für Schutz und Sicherheit“ umbenannt.
Siehe für weitere Informationen über die Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen sowie berufliche Perspektiven:
– Meister für Schutz und Sicherheit