Unter einem Werkschutzlehrgang versteht man eine Fortbildungsmöglichkeit in der privaten Wach- und Sicherheitsbranche. Der Lehrgang kann sich positiv auf das berufliche Fortkommen und die Vergütung auswirken.

Hintergrund

Bis 2005 existierte die IHK-Fortbildung „Geprüfte Werkschutzfachkraft“. Zur Vorbereitung auf die Prüfung boten die Industrie- und Handelskammern Werkschutzlehrgänge 1 bis 4 (beziehungsweise I bis IV) an. Diese vierwöchigen Lehrgängen sollten die Bewältigung des Prüfungsstoffes erleichtern. 

Seit 2005 gibt es die Prüfung nicht mehr. An dessen Stelle trat die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“. Die Inhalte sind weitgehend identisch. So werden Aspekte aus Dienstkunde, Umgang mit Menschen oder im Recht das Zivil- und Strafrecht, Gewerbe- und Arbeitsrecht behandelt. Der Abschluss wurde auch um neue Inhalte erweitert. So sind seit 2005 auch der öffentliche Personennahverkehr, Versammlungsstätten oder Streifendienst Prüfungsstoff. Insgesamt löste man sich vom reinen Werkschutz und bezog auch Aspekte wie Service und Zusammenarbeit mit Kunden ein. 

Inhalte

Die Werkschutzlehrgänge werden weiterhin angeboten. Allerdings wird am Ende kein IHK-Abschluss erlangt. Das heißt, das Wissen wird nicht in einer Prüfung abgefragt. 

Dies führt zur Frage, weshalb sich ein solcher Lehrgang überhaupt lohnt: Absolventen fallen unter den Tariflohn. Außerdem fordern einige Sicherheitsunternehmen von ihren Wachkräften explizit den Lehrgang.

Rechtliches

Die Lehrgänge ersetzen weder die Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Werkschutzlehrgänge können die eigenen Qualifikationen immerhin erweitern und den nächsten Karriereschritten begünstigen.