Reformierung der Werkschutzfachkraft
Die Fachkraft für Werkschutz führt interne Dienstleistungen aus und befasst sich mit der betrieblichen Sicherheit. Ziel ist es, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und Mitarbeiter vor Schäden zu schützen. Mit der Einführung der IHK geprüften Werkschutzfachkraft wurde in Deutschland erstmals ein Standard für Qualifizierungen im Sicherheitsgewerbe geschaffen. Durch die Prüfung entstand eine bundesweite Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden im Bereich des Werkschutzes. Auf Basis mehrerer Fortbildungsregelungen wurden im Laufe der Zeit gesetzliche Vorgaben für das IHK-Prüfungsverfahren geschaffen. Die letzten Prüfungen wurden im Oktober 2005 abgenommen, denn die IHK geprüfte Werkschutzkraft wurde von der Fortbildungsprüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ im Zuge einer Neustrukturierung der Berufe aus der Sicherheitsbranche abgelöst.

Zulassungsvoraussetzungen, Rechtliches
Ausgangspunkt dieser Prüfung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) oder eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit zweijähriger beruflicher Praxiserfahrung in der Sicherheit oder eine fünfjährige Berufspraxis und davon drei Jahre in der Sicherheit. Mit bestandener Prüfung oder Praxiserfahrung in der Sicherheit ist die jeweilige Person dazu qualifiziert, den Fortbildungsberuf Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit bestreiten zu dürfen. Die Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft wurde im Zuge einer Neustrukturierung der Berufe aus der Sicherheitsbranche eingeführt. Die Fortbildungsprüfung löst die Qualifikation „Geprüfte Werkschutzfachkraft“ ab. Die letzten Prüfungen davon fanden im Oktober 2005 statt. In der neuen Fortbildungsprüfung stehen weniger kaufmännische Aspekte, sondern praktische Inhalte aus dem unmittelbaren Bereich der Sicherheit im Vordergrund. So verschob sich der Fokus von der Werksicherheit auf eine umfassendere Perspektive verschiedener Sicherheitsdienstleistungen. Derzeit sind die Prüfungsverfahren zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft bundesweit verschieden und in den nächsten Jahren ist ein national gültiger Standard angestrebt.

Prüfung
Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert. Davon sind zwei Teile schriftlich zu bearbeiten. Das erste Thema ist aus dem Bereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“ und das zweite aus dem Bereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“. Den dritten Teil stellt eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs dar. In diesem Fachgespräch geht es vorwiegend um „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handel“. Die zur Prüfung vorbereitenden Lehrgänge (ca. 210 Stunden) kosten 1.000 Euro. Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf etwa 300 Euro.

Tarifliche Auswirkungen
Sicherheitsmitarbeiter, die die Prüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft erfolgreich absolviert haben verfügen über höhere Qualifikationen als Dienstleister, welche nur eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Aus diesen Gründen profitieren die höher qualifizierten Mitarbeiter automatisch von höheren Tariflöhnen. Außerdem stehen der geprüften Schutz- und Sicherheitskraftweitere berufliche Optionen zur Verfügung. So darf die Bewachung kerntechnischer und hochsensibler Industrieanlagen ausschließlich von höher qualifiziertem Personal übernommen werden.

Berufliche Perspektiven
Insbesondere für Seiteneinsteiger lohnt sich die Fachprüfung. Personen, die zuvor keine sicherheitsrelevante Ausbildungabsolviert haben, jedoch in der Branche arbeiten, haben über die Prüfung eine gute Möglichkeit eine sicherheitstechnische Qualifikation zu erwerben. Im Anschluss daran kann eine externe Prüfung zur FKSS abgelegt werden und weitere Fortbildungen zum Meister für Schutz und Sicherheit.