Einführung
In einer Weiterbildung können Kenntnisse ausgebaut vertieft werden. Sie dient dazu, bereits angeeignetes Wissen zu erweitern. Eine Weiterbildung baut auf eine bereits absolvierte Ausbildung und anschließende Berufserfahrung auf. Im Gegensatz zu einer Fortbildung ist eine Weiterbildung nicht Teil des öffentlichen Bildungssektors, sondern vermittelt auf privater Ebene Wissen. Zum Beispiel in Form von Seminaren. Die Art der Weiterbildung unterteilt sich in selbständiges Aneignen von Bildung (autodidaktische Weiterbildung) und in eine berufsbegleitende Weiterbildung. Die Finanzierung der Weiterbildung kann vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder öffentlichen Fördermitteln übernommen werden. Den zeitlichen Aufwand tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da eine Weiterbildung sich häufig über Arbeitszeit und Freizeit verteilt.
Bachelor of Arts Sicherheitsmanagement
Eine umfangreiche Form der Weiterbildung in der Sicherheit ist durch ein Bachelor-Studium gegeben. Im Fach B.A. Sicherheitsmanagement werden Inhalte aus den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vermittelt. Durch diese weitreichenden Themengebiete umfasst der Studiengang eine breite Ausbildung mit erheblichem Praxisbezug. Die Studiendauer beläuft sich in der Regel auf etwa sechs Semester (drei Jahre). In diesen Semestern werden Qualifikationen systematisch anhand folgender Module vermittelt:

Sicherheit und Risiko im gesellschaftlichen Kontext
– Risikomanagement
– Rechtliche Grundlagen und Befugnisse
– Zivil- und Arbeitsrecht
– Gewerbe- und Unternehmensrecht
– Kommunikation und Konfliktmanagement
– Konflikt und Kriminalität
– Management im Betrieb
– Personalmanagement
– Finanzierung, Rechnungswesen und Steuern- Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
– Projektmanagement in einem Vertiefungsgebiet
– Fremdsprache
– Praktikum
– Bachelor-Arbeit und Kolloquium (HWR Berlin)

Certified Protection Professional (CPP)
Das Certified Protection Professional (CPP)ist ein Berufszertifikat aus dem Bereich der Sicherheit. Die Absolventen haben eine langjährige Expertise und sind für die Ursachenbekämpfung von Sicherheitsproblemen zuständig. Im Fokus steht das Erstellen von ganzheitlichen Sicherheitskonzepten. Zugelassen zu der Prüfung sind Personen mit einem Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss, sowie einer mindestens siebenjährigen Berufserfahrung und davon drei oder mehr Jahre in einer Führungsposition. Der Test besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen aus acht Bereichen der Sicherheit.

Fahrsicherheitstraining
In einem Fahrsicherheitstraining werden Gefahrsituationen geprobt, die beim Fahren eines Gefährts auftreten können. In der Sicherheitsbranche sind Schulungen zur Erhöhung der Fahrsicherheit im Personenschutz relevant und fester Bestandteil der Ausbildung. Für die Beförderung hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens setzen Sicherheitsunternehmen Fahrsicherheitstrainings voraus. Mit Übungen werden die Fahrfähigkeiten jährlich „aufgefrischt.“ Die Fahrer sollen lernen, das Fahrzeug unter schwierigsten Bedingungen noch unter Kontrolle halten zu können. Die zu beschützende Person soll sicher zum Ziel befördert werden. Die Inhalte des Trainings sind Übungen aus der Praxis. Auf gesonderten Arealen werden zunächst Fahrgrundlagen getestet. Zum Beispiel werden unter verschieden simulierten Wetterbedingungen Hindernisse umfahren. Die Teilnehmer des Lehrgangs werden außerdem mit gepanzerten Sonderschutzfahrzeugen vertraut gemacht.

IHK geprüfte Werkschutzfachkraft
Der IHK-zertifizierte Abschluss IHK geprüfte Werkschutzfachkraft ist eine von 1983 bis 2005 existierende Prüfung aus dem Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen. Mit der Einführung der IHK geprüften Werkschutzfachkraft wurde in Deutschland erstmals ein Standard für Qualifizierungen im Sicherheitsgewerbe geschaffen. Durch die Prüfung entstand eine bundesweite Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden im Bereich des Werkschutzes. Auf Basis mehrerer Fortbildungsregelungen wurden im Laufe der Zeit gesetzliche Vorgaben für das IHK-Prüfungsverfahren geschaffen. Die letzten Prüfungen wurden im Oktober 2005 abgenommen, denn die IHK geprüfte Werkschutzkraft wurde von der Fortbildungsprüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ im Zuge einer Neustrukturierung der Berufe aus der Sicherheitsbranche abgelöst.

Waffenschein
Der Waffenschein ist dem Waffenrecht nach die Erlaubnis zum Führen einer bestimmten Waffe. Die Zulassungsberechtigungen für einen Waffenschein lauten zusammengefasst:
– keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
– fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
– Mindestalter 18 Jahre
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– körperliche und geistige Eignung