Bedeutung

Weisungsrecht ist ein ergänzender Begriff für das inhaltsgleiche Direktionsrecht des Arbeitgebers. Es ist Instrument des Betriebs, anhand dessen zum Beispiel die Aufgaben angestellter Wachkräfte nach den wechselnden betrieblichen Erfordernissen präzisiert werden können. 

Umfang

Es dient dazu, die vertraglichen Pflichten des Mitarbeiters zu konkretisieren. Das Weisungsrecht ist daher das rechtliche Mittel, um Aufgaben an die Beschäftigten zu verteilen. Das Weisungsrecht wird vom Gesetzgeber in § 106 GewO konkretisiert. Danach kann ein Sicherheitsunternehmer insbesondere Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Weisungen sind überall möglich, wo durch allgemeine Gesetze, den Arbeitsvertrag oder die Praxis noch keine Regeln geschaffen worden sind.


Grenzen der Weisungen

In § 106 GewO festgelegt, dass Weisungen nach „billigem Ermessen“ zu erfolgen haben. Billig bedeutet im juristischen Sprachgebrauch so viel wie gerecht. Danach muss der Wachunternehmer auf die privaten Interessen und private Umstände Rücksicht nehmen. Ist zum Beispiel bekannt, dass eine alleinerziehende Kollegin Mittwoch nachmittags grundsätzlich keine Zeit hat, da sie ihr Kind betreuen muss, darf der Arbeitgeber sie nicht anweisen, zu diesem Zeitpunkt zu arbeiten, sofern ein anderer Kollege mühelos einspringen könnte.

Wurden bereits Regelungen getroffen, dürfen diese durch das Weisungsrecht nicht außer Kraft gesetzt werden. Der Arbeitgeber darf zwar Arbeitszeiten festlegen. Die im Arbeitsvertrag festgelegten Stunden dürfen grundsätzlich jedoch nicht über- oder unterschritten werden. 

Außerdem darf der Arbeitgeber seine Wachkräfte nicht zu Verhalten anleiten, das im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Zum Beispiel die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. 

Das Weisungsrecht beschränkt sich im Übrigen auf betriebliche Angelegenheiten. Es darf nicht in die private Sphäre hineinragen. So darf der Betrieb zum Beispiel keine Vorgaben machen, welchen Hobbys eine Sicherheitskraft nachgeht oder wie sie ihren Urlaub verbringt. 

Siehe auch: