Unter Weihnachtsgeld versteht man eine freiwillige finanzielle Zuwendung des Betriebs gegenüber seiner Beschäftigten. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Summe in zeitlicher Nähe zum Weihnachtsfest, meist Ende November, ausgezahlt wird. 

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet. Allerdings können Ansprüche kraft einer vertraglichen Vereinbarung entstehen. Das Weihnachtsgeld ist – wie auch das sogenannte Urlaubsgeld – ein finanzieller „Bonus“. Die Geldleistungen kommen der Mitarbeitermotivation zugute.