Definition

Als Wegeunfall bezeichnet man im Arbeitsrecht einen Unfall, welcher dem Arbeitnehmer auf dem Weg zu seinem Arbeitsort widerfährt. 

Arbeitsunfälle

Wegeunfälle gelten als Arbeitsunfälle, auch wenn sich diese nicht auf der Arbeit selbst ereignen. Eine räumlich-zeitliche Nähe zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung ist nicht erforderlich. 

Arbeitsunfälle sind allgemein solche Unfälle, die sich aufgrund oder während einer Tätigkeit ereignen, welche ihrem Zweck nach zur Erfüllung von Interessen des Arbeitgebers dient.

Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Arbeitsunfälle – und damit auch Wegeunfälle – müssen der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die in der privaten Sicherheitsbranche zuständige Unfallversicherung ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). 

In der VBG sind alle Wachkräfte pflichtversichert, welche im Rahmen eines Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses Wachdienstleistungen ausüben. 

Leistungen der Unfallversicherer

Nur wenn Wegeunfälle der VBG gemeldet werden können Sicherheitskräfte Versorgungsansprüche der Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen typischerweise: Erstattung der Heilbehandlungskosten und Verletztenrenten oder im Todesfall Hinterbliebenenrenten.