Berufsbild

Warenhausdetektive sind Sicherheitskräfte, die zur Verhütung und Aufklärung von Inventurverlusten und Vermögensstraftaten von Kaufhausbetreibern angestellt werden. Darüber hinaus kann der Warendetektiv als Servicekraft für Kundinnen und Kunden fungieren. Diese Aufgaben können durchaus in einem Spannungsverhälnis zu einander stehen. 

Befugnisse

Warenhausdetektive sind anders als zum Beispiel Ordnungsämter und Polizisten nicht Teil des Staates und handeln aus kommerziellen Interessen. Folglich können keine Hoheitsrechte in Anspruch genommen werden. Vernehmungen, Durchsuchungen und änliche Ermittlungsmaßnahmen sind dem Staat vorbehalten. Kaufhausdetektive werden auf Grundlage der sogenannten „Jedermannsrechte“ tätig. Der Begriff stammt daher, dass Jedermannsrechte jedem Bürger in Deutschland zustehen. Dazu zählen vor allem Notwehr- und Notstandsbefugnisse (§§ 32, 34 StGB; §§ 227 ff., 904 BGB) sowie das Recht auf vorläufige Festnahme, § 127 StPO.

Darüber hinaus nehmen Warenhausdetektive jedoch auch das Hausrecht des Kaufhausbetreibers wahr. Unter gewissen Umständen, beispielsweise wenn eine Gefahr gegen Rechtsgüter anderer Kunden oder den Inhaber ausgeht, können Warenhausdetektive Hausverbote erteilen und dies gegebenfalls mit (verhältnismäßiger) Anwendung von  Gewalt im Rahmen der Jedermannsrechte durchsetzen.

Siehe für vertiefende Artikel den Beitrag „Kaufhausdetektiv“.