Waren sind bewegliche Sachen, die sich objektiv zu Handelsgeschäften eignen. Herzschrittmacher und Implantate gelten nicht als Sache, da sie fester Bestandteil des menschlichen Körpers sind. Grundstücke sind ebenfalls von der Definition ausgenommen. Kritisch ist, ob elektrische Energie als Sache angesehen werden kann. Die Meinungen gehen hierzu auseinander. Waren sind im Unionsgebiet durch die Warenverkehrsfreiheit geschützt. Maßnahmen, die den Handel mit Produkten mengenmäßig beschränken oder auf sonstige Weise beeinträchtigen, müssen durch gesetzlich geschützte Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt werden. Irreführende Angaben über Beschaffenheit, Erzeugerquelle, Herstellungsart oder dessen Wert stellen unlauteren Wettbewerb dar. Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung können vor Gericht geltend gemacht werden.