Ein sogenannter Vorvertrag meint eine vertragliche Beziehung durch welche weitere schuldrechte Verpflichtungen, der Abschluss eines sogenannten Hauptvertrages, begründet werden.
Ein sogenannter Vorvertrag meint eine vertragliche Beziehung durch welche weitere schuldrechte Verpflichtungen, der Abschluss eines sogenannten Hauptvertrages, begründet werden.