In der Vorratsdatenspeicherung soll über die die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Mobiltelefon und Fax das Begehen schwerer Straftaten verhindert werden. In Deutschland wurde der umstrittene Gesetzentwurf vom Bundesverfassungsgericht (BVG) für illegitim erklärt, da dies nicht mit Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) vereinbar wäre. Die Vorratsdatenspeicherung ist nur bei begründetem Verdacht anwendbar, um die Datenschutzrechte der allgemeinen Bevölkerung zu wahren. In den gespeicherten Daten der Ermittler sind nicht die konkreten Inhalte der Nutzer aus Telefongesprächen, Emails und Fax enthalten. Es wird lediglich das Kommunikationsverhalten analysiert. Anhand dessen lassen sich Persönlichkeitsprofile erstellen. Durch das Nutzerverhalten der verschiedenen Kommunikationsmedien, lassen sich Straftaten nach Meinung der Befürworter bereits im Vorfeld erkennen.