Unter Vorgabedokumenten versteht man sämtliche schriftliche Dokumente, welche Anordnungen gegenüber Dritten enthalten und das Durchführen bestimmter Tätigkeiten regeln.

Zu den Vorgabedokumenten zählen beispielsweise: Formblätter, Prozessbeschreibungen, Dienstanweisungen, Alarm- sowie Evakuierungspläne. 

Vor allem Dienstanweisungen sind im Arbeitsrecht ein grundlegendes Instrument des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern Anweisungen zu erteilen. Das Recht, Dienstanweisungen zu erstellen, bezeichnet man daher auch als arbeitgeberseitiges Direktions- und Weisungsrecht. 

In einer Dienstanweisung werden die von einer Sicherheitskraft oder einem anderen Arbeitnehmer zu erfüllenden Tätigkeiten konkretisiert. Ebenso weist der Betrieb auf typische Gefahren hin, welche mit der Bewirkung der Wachtätigketi verbunden sind. So enthält eine Dienstanweisung etwa Informationen zur Eigensicherung, dem Umgang mit Schutzhunden, Waffen, etc.