Das Vieraugenprinzip ist eine Sonderform des Mehraugenprinzips. Dieses besagt, dass das Treffen wichtiger Entscheidungen oder das Ausführen besondere Tätigkeiten nicht von Einzelpersonen übernommen werden darf. Dadurch soll die Quote von Fehlern und Missbräuchen gesenkt werden.
Das Vieraugenprinzip ist gegeben, wenn Entscheidungen oder Tätigkeiten mehrfach kontrolliert werden oder, wenn etwas gemeinsam ausgeführt wird. Um ein wirkungsvolles Funktionieren dieses Prinzips zu garantieren, müssen zwei Voraussetzungen gewährleistet sein:

– die Unbefangenheit gegenüber dem Prüfungsgegenstand
– Unabhängigkeit der jeweiligen Prüfer

Im Vieraugenprinzip existieren zwei Prüfungsinstanzen. Im sogenannten Sechsaugenprinzip beteiligen sich drei Instanzen bei der Kontrolle. Darüber hinaus ist eine bekannte Form des Mehraugenprinzips das 1000-Augen-Prinzip (beziehungsweise 10’000-Augen-Prinzip). Typische Beispiele dafür sind sogenannte Crowdsourcing-Projekte wie Wikipedia oder diverse Kartendienste. Das 1000-Augen-Prinzip basiert auf tausenden Benutzern oder Autoren, welche bekannte Daten und Texte prüfen und schrittweise verbessern. So soll die Qualität des Materials gesichert und erhöht werden.

Das Mehraugenprinzip findet unter anderem in folgenden Bereichen Anwendung:

– Personen-Identifikation
– Personenkontrollen
– Produktion
– Verwaltung
– Zutrittskontrollen