Unter einem Verwarnungsgeld versteht man eine spezielle Form des Bußgeldes. Es kann von der zuständigen Stelle in der öffentlichen Verwaltung im Falle einer geringfügiger Ordnungswidrigkeit verhängt werden und beträgt min. 5 EUR und max. 55 EUR. Die Höhe richtet sich nach dem Ermessen der Ordnungsbehörde oder nach dem Bußgeldkatalog. Für Verkehrssachen gilt zum Beispiel deutschlandweit ein einheitlicher Bußgeldkatalog.