Grundsätze

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, welches aus zwei in Bezug aufeinander abgegebenen und übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. In der Regel Angebot und Annahme, §§ 145, 147 BGB. Vertragsbestimmungen sind rechtlich bindend. Die Parteien verpflichten sich einer bestimmten Leistung nachzukommen, gleichzeitig können sie sich gegenüber dem anderen darauf berufen, dass dieser seine Pflichten erfüllt. Der Vertrag wird durch zahlreiche Varianten ausgeformt. Es gibt zahlreiche Vertragstypen wie beispielsweise den Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag, Schenkungsvertrag oder Mietvertrag, wo Sondervorschriften beachtet werden müssen.

 

Abschlussfreiheit

Es liegt in der Freiheit des Einzelnen, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Einschränkungen ergeben sich in Fällen, in denen der Handelnde Minderjährig ist oder sich irrt. Zum Schutze Dritter kann außerdem die negative Abschlussfreiheit eingeschränkt werden, also die Freiheit einen Vertrag nicht zu schließen. Eine Verpflichtung eine Vertrag einzugehen besteht insbesondere dann, wenn ein Dritter auf die Leistung des Vertragspartners dringend angewiesen ist (Kontrahierungszwang). Beispielsweise Verkehrsbetriebe, Apotheken oder sonstige Institutionen mit marktbeherrschender Stellung dürfen eine Leistung nicht ohne Weiteres verweigern.

 

Formfreiheit

Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Ausnahmen ergeben sich nur in bestimmten Fällen, in denen aus Gründen der Beweisführung, zum Schutze des Handelnden und der Rechtssicherheit allgemein zusätzliche Erfordernisse erfüllt werden müssen. Zum Beispiel: Schriftform bei der Bürgschaft, notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf.

 

Gestaltungsfreiheit

Die Parteien dürfen die vertraglichen Bestimmungen individuell aushandeln. Mithilfe von allgemein Geschäftsbedingungen (AGBs) können Vertragsverhältnisse konkretisiert werden. Die Gestaltungsfreiheit hängt untrennbar mit dem Gedanken der freien Marktwirtschaft zusammen. Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit finden sich nur in wenigen Fällen. Dazu zählt das Verbot Verträge zu schließen, die gegen geltendes Recht verstoßen (Hehlerei u.a.). Zudem führen sittenwidrige Vereinbarungen zur Nichtigkeit des Vertrags.