In der Verschlussüberwachung wird ein Objekt auf dessen verschlossenen beziehungsweise geöffneten Zustand überprüft. Die Verschlussüberwachung ist Teil der Außenhautüberwachung und soll Einbrüche detektieren. Entsprechende Melder werden an Türen und Fenstern angebracht. Dadurch soll ein unerwünschtes Betreten detektiert werden. Der verschlossene Zustand eines Objektes kann mithilfe von Schließblechkontakten überprüft werden: ein Mikroschalter wird über einen Riegel betätigt, falls ein Objekt geöffnet wird. Der Schließblechkontakt detektiert die Veränderung des Zustandes und leitet gegebenenfalls ein Signal an die Einbruchmeldezentrale weiter. Die Stromversorgung der Verschlussmelder ist von den übrigen Leitungen isoliert. Hierdurch werden Falschalarms vermieden.
     
Die Maßnahme ist sowohl bei Einbruchmeldeanlagen als auch bei Einbruchschutzanlagen vorgeschrieben. Mithilfe der Verschlussüberwachung kann fahrlässiges Verhalten reduziert werden. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dies ist von großer Bedeutung für die Geltendmachung von Schäden bei der Versicherung. Die Schadensregulierung greift nämlich nur ein, wenn eine Substanzeinwirkung – sprich Gewalteinwirkung – stattgefunden hat. Stand beispielsweise eine Tür einfach offen, könnte der Täter dort einfach eingestiegen sein, ohne nachweisbare Aufbruchspuren.  Mangelt es an einer Substanzeinwirkung, kann der Geschädigte eigenes Fehlverhalten nur schwer widerlegen.