Die Verschlusssachenregelung ist die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Gegenständen, die unter Geheimhaltung stehen. Die amtlich korrekte Bezeichnung lautet: „Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“. Darin wird in vier Geheimhaltungsstufen unterteilet. Je höher die Stufe, desto wichtiger die Geheimhaltung und umso umfangreicher die Zugriffskontrollen. Auf den Rang der Geheimhaltung wird anhand eines roten oder blauen Stempels hingewiesen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Handbuch für den Geheimschutz.
Man unterteilt in:
VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH,
VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH,
GEHEIM,
STRENG GEHEIM.