Begriff der Versammlung
Eine Versammlung ist das Zusammenkommen mehrerer Menschen zu einer gewissen Zweckverfolgung. Über eine bloße Ansammlung hinausgehend, ist eine innere Verbindung vorausgesetzt. Diese innere Verbindung zeichnet sich durch Kommunikationshandlungen der einzelnen Teilnehmer aus. Das Recht sich unter freiem Himmel friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz als Kommunikationsgrundrecht in die deutsche Rechtsordnung aufgenommen worden.
Sicherheit von Versammlungsstätten
Schon seit der Antike gehören großflächige Versammlungen zum Alltag der Menschen. Die modernen Sicherheitskonzepte von Versammlungsstätten, gekennzeichnet durch Kommerzialisierung und Professionalisierung, nahmen ihre Ursprünge am Woodstock-Festival im Jahr 1969. Im Zuge der stetigen Entwicklung von Sicherheitstechnik und der zunehmenden Bedrohung durch Terrorismus, wurden die klassischen Zugangskontrollen ab den 2010er-Jahren durch eine intensivierte Überwachung ergänzt. 
Gefährdungen für Veranstaltungen
Großveranstaltungen erzeugen mediale Aufmerksamkeit. Der teils hektische und komplexe Betriebsablauf führt zu Gefährdungspotential, welches durch intensivere Gegenmaßnahmen gehandhabt werden muss. Versammlungsstätten sind Zielscheiben terroristisch motivierter Attentäter und krimineller Banden. Das Sicherheitskonzept muss dem Rechnung tragen und Personenschäden sowie Sachbeschädigungen größtmöglich vermeiden. Zudem sind finanzielle Schäden durch Wettbetrug, Ticketfälschungen und Produktpiraterie zu verhindern. 
Anforderungen an Sicherheit
Veranstalter und Sicherheitsdienstleister müssen eine Sicherheitsbasis durch verhältnismäßige und effiziente Maßnahmen schaffen. Den Sicherheitskräften sind moderne Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um auf neue Vorgehensweisen und Maschen von Kriminellen reagieren zu können. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Phänomen, dass Veranstaltungen immer vielfältiger werden. Über die Basissicherheit hinausgehend, sind Gefährdungen zu differenzieren und für den jeweiligen Kontext daher spezifische Maßnahmen zu treffen. Außerdem gilt für Großveranstaltungen, die Zusammenarbeit Polizei, THW, Feuerwehr, etc. sowie dem ÖPNV zu stärken. 
In der Praxis fehlt es an rechtlichen Rahmenbedingungen. Die von Behörden entworfenen Schutzvorschriften gelten als lückenhaft. Die Systematik in der Ausbildung von Sicherheitsbediensteten ist ausbaufähig. Abhilfe könnte durch Leitfäden geschaffen werden, welche Grundregeln bezüglich der Organisation und Koordinierung von Versammlungen beinhalten. 
Rechtliche Pflichten
Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Unternehmen müssen für die Sicherheit rechtlich einstehen. Indem der Veranstalter mit Gästen einen Vertrag schließt, beispielsweise durch den Kaufvertrag einer Eintrittskarte, resultieren hieraus Obhuts- und Schutzpflichten. Ist die Teilnahme kostenpflichtig, z.B. Fußballspiel oder Musikkonzert, muss der Veranstalter für die Sicherheit seiner Gäste garantieren. Er hat außerdem eine Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften, wie das Immissionsschutzgesetz, die Versammlungsstättenverordnung, das Jugendschutzrecht oder die Gewerbeordnung zu beachten. Kommt der Betreiber oder das dazu beauftragte Sicherheitsunternehmen den Vorschriften nicht nach, hat dies bei der Verletzung von Personen oder Sachbeschädigungen strafrechtliche Konsequenzen. 
Strukturierung
Um eine Versammlungsstätte vollständig erfassen zu können, muss eine Gliederung erstellt werden, in welche logisch zugehörige Aspekte geordnet und zusammengefasst werden. An die Punkte fallen jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen an. Man könnt beispielsweise grob in folgende Bereiche unterteilen:  
Publikum außerhalb: 
Der Weg zur Veranstaltung fällt nicht in Verantwortungsbereich vom Veranstalter oder der Sicherheitskräfte. Diese haben jedoch dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr von Auswärtigen auf die Veranstaltung ausgeht. So dürfen die Versammlungswege nicht zur Einfuhr von Drogen, Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen genutzt werden.
Einlass-Sitution
Eingangskontrollen sind äußerst brisante Situationen. Zunächst kann auf Sicherheitskonzepte ähnlicher Veranstaltungen rückgegriffen werden. In einem weiteren Schritt sind Unterschiede gegenüber der eigenen Veranstaltung festzustellen. Abschließend ist das Konzept mit den gewonnenen Erkenntnissen zu konkretisieren. Wenn Taschenkontrollen durchgeführt werden, sind diese mit dem erwarteten Personenaufkommen abzustimmen. Das Abtasten und Durchsuchen ist zeitaufwendig. Bei Großveranstaltungen müssen die Abläufe daher parallel stattfinden. 
Publikum innerhalb
Das Sicherheitskonzept muss dafür Soge tragen, dass Rettungsewge und Druchgänge zu sanitären Einrichtungen hinreichend dimensioniert sind. Die Szenefläche ist vom Publikumsbereich strikt zu trennen, um vom Bühnengeschehen ausgehende Gefährdungen zu verringern. Risiken entstehen dort, wo es an einer räumlichen Trennung fehlt. Dies ist insbesondere bei Bühneneffekten durch Pyrotechnik, Schall, wilden Tieren oder Bühnenfahrzeugen der Fall. 
Externe Einflüsse
Bei Freiluft-Veranstaltungen sind die Besucher den Wetterbedingungen nahezu schutzlos ausgeliefert. Vorhandene Schutzeinrichtungen bieten nur für einen geringen Teil Zuflucht. Folglich ist zu gewährleisten, dass der Austragungsort ein gleichzeitiges Verlassen aller Zuschauer verkraftet. Liegt ein politischer Hintergrund der Veranstaltung vor, muss mit Störungen durch Gegendemonstranten gerechnet werden. Dies erfordert eine Intensivierung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.