Der Verfassungsschutz bekämpft als Formen von Extremismus, welche gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstößt oder versucht diese zu durchbrechen. Verfassungsschutz ist Teil des Öffentlichen Rechts. Es wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert und von den Landesämtern ausgeführt. In § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sind die Aufgaben und Ziele von Verfassungsschutz formuliert. Demnach soll durch die Verwaltungsinstitution das Funktionieren des demokratischen Staates aufrechterhalten und verfassungsfeindliche Bestrebungen eliminiert werden.
Dies bedeutet, der Verfassungsschutz richtet sich gegen Bestrebungen, welche
– die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden
– den Bestand des Feudalprinzips (Bund und Länder) auflösen wollen
– in Opposition zu Völkerverständigung und friedlichem Miteinander stehen

Neben der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen führt der Verfassungsschutz Spionagearbeiten und andere geheimdienstliche Tätigkeiten durch. Dies basiert auf strengen Maßnahmen aus dem Geheimschutz. Zudem spürt er Spionage fremder Mächte auf und wertet diese aus (Spionagebekämpfung).