Bestandteile

Im Verbandskasten werden Medikamente, Instrumente und Verbände aufbewahrt, die für die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen benötigt werden können. Außerdem ist den Hilfsmitteln dasein Verbandsbuch beigefügt, in welchem Angaben über den Hergang der Verletzung, der verletzten Person und des Ersthelfers zu Beweiszwecken notiert werden. In den Anhängen Paragraf 24  DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind Tabellen  beigefügt, die bestimmen, welche Gegenstände im Verbandskasten immer vorrätig sein müssen. Dazu zählen unter anderem:

Außerdem unterteilt die Unfallverhütungsvorschriften in folgende Klassen von Verbandskästen:

  • Kleiner Verbandskasten für Betriebe
  • Großer Verbandskasten für Betriebe
  • Kfz-Verbandkasten

Die betrieblichen Verbandskästen unterscheiden sich nicht in der Art aufbewahrter Mittel, sondern nur in der Menge.

Pflicht

Unternehmen sind ab eine bestimmen Größe dazu verpflichtet, aus Gründen der Arbeitssicherheit einen eigenen Erste-Hilfe-Raum zu schaffen. In diesem Raum können unter Umständen lebensrettende Sofortmaßnahmen störungsfrei durchgeführt werden. Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl an betrieblichen Versicherungsnehmern. Die Raumpflicht wird ausgelöst, wenn sich auf dem Gelände zu Geschäftszeiten erwartungsgemäß mehr als 1.000 Personen gleichzeitig befinden.