Unter Verbandbuch beziehungsweise dem Unfallbuch versteht man ein Büchlein, welches neben dem Verbandmaterial im Erste-Hilfe-Kasten aufbewahrt wird.
Im Verbandbuch werden Unfälle schriftlich festgehalten. Das Verbandbuch gilt der Beweissicherung. Anhand der Aufzeichnungen können gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungsansprüche geltend gemacht werden.
Die in der privaten Wachbranche nach § 34a GewO zuständige Unfallversicherung ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).
Im Verbandbuch werden dokumentiert:
- Zeit und Ort des Unfalls
- Namen der verletzten Person, Hilfeleistenden und ggf. Zeugen
- Hergang des Schadensereignisses
- Zeitpunkt und Art der durchgeführten Behandlung
Die Pflicht, ein Verbandbuch in Verbandkästen aufzubewahren, ergibt sich aus DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).