Zu den Versicherten zählen neben Arbeitnehmern und Freiwilligen auch stationär behandelte Patienten sowie Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Die Aufgaben der VBG lassen sich in zwei Bereiche gliedern, welche im Übrigen im Sozialgesetzbuch festgehalten sind:
1. Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder sonstiger beruflich begründeter Krankheiten
2. Unterstützung im Schadensfall, Optimieren und Beschleunigen von Heilungsprozessen
Für die Sicherheit spielt die VBG in Verbindung mit den DGUV-Vorschriften (Unfallverhütung) eine wichtige Rolle, da die Berufstätigen zwangsläufig einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben aufgrund krimineller Handlungen ausgesetzt sind.