Der Begriff Valore stammt ursprünglich aus dem Bankwesen. Damit sind verschiedene Arten von Wertpapieren einschließlich Bargeld und teilweise auch Edelmetalle gemeint. Im Versicherungsrecht unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Klassen von Valoren. Anhand dieser Klassifizierung orientieren sich die monatlich zu zahlenden Beiträge.
– Valoren I. Klasse: Aktien, Wertpapiere, Frachtbriefe, Hypothekenbriefe, Pfandbriefe, Sparbücher
– Valoren II. Klasse: Bargeld, Dividendenscheine, Edelmetall, Silber, Gold, Schmuck
Neben der banküblichen Bezeichnung hat sich der Begriff Privat-Valore für Juwelen, Schmuckstücke und Kunstgegenstände eingebürgert.