Die Übereinstimmungszeichen-Verordnung ist eine Verordnung über die Überwachung der Fertigung von Werkstoffen und Bauteilen. Bestimmte Gruppen von Baumaterialien dürfen nur verwendet werden, wenn diese aus einem überwachten Fertigungsprozess stammen. Zu den „Sondergruppen“ gehören Bauteile, die bei versagen die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährden würden. Die Übereinstimmungszeichen-Verordnung ist in den Bundesländern auf verschiedene Weise in der Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Es gibt drei Übereinstimmungsnachweis-Verfahren, wovon eines je nach Sicherheitsrisiko durchgeführt wir. Diese drei Verfahren lauten verkürzt ÜZ-, ÜHP- und ÜH-Verfahren.
ÜZ
– beinhaltet ein Übereinstimmungszertifikat, welches von einer zertifizierten Prüfstelle erteilt wird;
– wird nach werkseigener Prüfung von der Überprüfungsstelle kontrolliert (Prinzip der Eigen- und Fremdüberwachung, siehe DIN18200).

ÜHP
– Erklärung des Herstellers der Übereinstimmung zwischen gültiger Eigen- und Fremdbegutachtung.

ÜH
– keine Kontrolle einer Prüfungsstelle;
– rechtsverbindliche Eigenerklärung des Herstellers.

Entsprechen die Erzeugnisse den gesetzlichen Vorgaben, wird ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) an das Produkt angebracht. Diese Kennzeichnung findet sich an der Verpackung oder in den Begleitpapieren. Das exakte Verfahren des einzelnen Übereinstimmungsnachweis-Verfahrens ist in §§ 22 – 25 MBO formuliert.