ÜZ
– beinhaltet ein Übereinstimmungszertifikat, welches von einer zertifizierten Prüfstelle erteilt wird;
– wird nach werkseigener Prüfung von der Überprüfungsstelle kontrolliert (Prinzip der Eigen- und Fremdüberwachung, siehe DIN18200).
– beinhaltet ein Übereinstimmungszertifikat, welches von einer zertifizierten Prüfstelle erteilt wird;
– wird nach werkseigener Prüfung von der Überprüfungsstelle kontrolliert (Prinzip der Eigen- und Fremdüberwachung, siehe DIN18200).
ÜHP
– Erklärung des Herstellers der Übereinstimmung zwischen gültiger Eigen- und Fremdbegutachtung.
ÜH
– keine Kontrolle einer Prüfungsstelle;
– rechtsverbindliche Eigenerklärung des Herstellers.
Entsprechen die Erzeugnisse den gesetzlichen Vorgaben, wird ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) an das Produkt angebracht. Diese Kennzeichnung findet sich an der Verpackung oder in den Begleitpapieren. Das exakte Verfahren des einzelnen Übereinstimmungsnachweis-Verfahrens ist in §§ 22 – 25 MBO formuliert.