Beschreibung

Unter einem Tonfa versteht man einen Mehrzweckeinsatzstock, welcher als Schlagstock zur Selbstverteidigung gegenüber feindlichen Fremdeinwirkungen eingesetzt wird. Der Mehrzweckeinsatzstock wird aus Hartgummi, Fiberglas oder PVC gefertigt hat eine Länge zwischen 50 und 60 Zentimetern. Im rechten Winkel steht ein ca. 15 Zentimeter langer Griff ab. 

Anwendung

Der Tonfa gehört zu den wichtigsten Waffen von Bundespolizisten und Feldjägern der Bundeswehr. Sicherheitskräfte sind nicht dazu berechtigt, im Rahmen ihrer Bewachungsdienstleistung Schlagstöcke einzusetzen. 

Rechtliches

Der Tonfa ist als Hieb- und Stoßwaffe anerkannt. Damit fällt der Besitz und Gebrauch, sowie dessen Erwerb und Betrieb unter die regulierenden Bestimmungen des Waffengesetzes. 

Hieb- und Stoßwaffen werden in § 42a WaffG geregelt. Demnach ist das Führen (Mitsichtragen) des Tonfall grundsätzlich verboten. Das Verbot wird nach § 42 ABs. 2 WaffG lediglich in drei Ausnahmefällen aufgehoben: 

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse kann sich im Einzelfall aus der Berufsausübung, dem Sport oder der Brauchtumspflege ergeben. So dürfen Tonfas zum Beispiel im Rahmen asiatischer Kampfsportarten benutzt werden. Ein hinreichendes Interesse, dass das Führen zum Zwecke von Bewachungsdienstleistungen rechtfertigt, besteht nach Auffassung der Behörden allerdings nicht. Damit bleibt die Hieb- und Stichwaffe Amtsträgern vorbehalten.