Folgende Orte kommen als juristischer Tatort infrage:
- Hanldungsort
- Ort, an dem der Verdächtige nach seinen Vorstellungen hätte handeln wollen
- Erfolgsort
- Ort, an dem der Erfolg hätte eintreten sollen
Bei einer Tatortbefundaufnahme sind Beweise zu sichern, die den Tathergang rekonstruieren und Verdächtige belasten können. Dabei ist unter anderem auf folgende Spuren zu achten:
- Fingerabdrücke
- Schuhabdrücke
- Reifenspuren
- Brandspuren
- Blutspuren
- Schussspuren
- Haare
- Speichel
- Handschriften
- zurückgelassene Tatwerkzeuge