Als Taschenlampe bezeichnet man eine mit eigener Energieversorgung ausgestattete und mobile Einrichtung, die mit einem Leuchtmittel versehen ist. Das Gerät ist ein essentieller Bestandteil der Ausrüstung einer im Bewachungsgewerbe arbeitenden Person. Die Taschenlampen werden bei schlechten Lichtverhältnissen zur Ausleuchtung in der Revierbewachung oder bei Taschenkontrollen verwendet und dienen darüber hinaus auch als Verteidigungsmittel. Sogenannte Stabtaschenlampen verfügen über eine besonders robusten Stab aus Metall, mit welchem von Hieb- und Stichwaffen ausgehende Bedrohungen abgeblockt werden können. Zudem ist in manchen Exemplaren eine Strobefunktion verbaut, die einen Gegner durch Blenden kampfunfähig oder zumindest zeitweilig desorientieren kann.

Gute Taschenlampen lassen sich an der Ausführung des AN/AUS-Schalters erkennen. Seine Verarbeitung gibt Hinweise darauf, wie Metallteile in Kontakt stehen und ob Kontakte in feuchter Luft oder gar mit Batterieflüssigkeit korrodieren könnten. Eine billige Taschenlampe ist oftmals nicht bruchfest, verbraucht viel Energie und gibt gleichzeitig nur ein schwaches Licht ab.